Scheidung: Wer kriegt Hund und Katze?

Wer hat Anspruch auf Hund und Katze bei Scheidung und Trennung? Derjenige, der sich am meisten ums Tier gekümmert hat? Oder der das Futter bezahlt hat? Beides falsch.

Hund und Katzen: Wer bekommt das Haustier nach der Scheidung?
Wer darf das Haustier bei einer Scheidung behalten?
(Foto: © adogslifephoto – Fotolia.com)

Das Tier wurde in die Ehe mitgebracht

Hast du Bello oder Kitty in die Ehe mitgebracht, so darfst du den kleinen Liebling nach der Trennung behalten.

Anschaffung während der Partnerschaft

Wenn du das Tier während der Ehe angeschafft hast, so gehört es demjenigen, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Oder wer im Übernahmevertrag steht. Sind dort beide Partner genannt, und ihr könnt euch nicht einigen, entscheidet das Gericht.

Felix war ein Geschenk des Partners

Hat dir dein Partner das Haustier geschenkt, dann gehört es nach der Trennung dir. Allerdings musst du das beweisen. Falls dein Partner die Schenkung abstreitet und du das Gegenteil nicht belegen kannst, hast du Pech gehabt. Dann entscheidet das Gericht, wer das Tierchen kriegt.

Gibt es ein Umgangsrecht für Hund und Katze?

Warst du mit deinem Partner nicht verheiratet, so gelten trotzdem dieselben Gesetze wie bei verheirateten Paaren: Wer das Tier in die Ehe mitbrachte, kann es nach der Trennung behalten. Wer im Kaufvertrag oder Übernahmevertrat steht, ist der Besitzer und nimmt das Tier nach der Trennung mit. Haben beide im Kauf- oder Übernahmevertrag, entscheidet bei Uneinigkeit das Gericht.

Gibt es ein Umgangsrecht für Hund und Katze?

Ein Umgangsrecht für Tiere gibt es im deutschen Recht nicht. Selbst wenn du ein Umgangsrecht im Ehevertrag bzw. einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung eingeräumt hast, ist dies nicht rechtsverbindlich. Hat dir dein Partner also ein Umgangsrecht schriftlich zugesichert, so muss er sich nicht daran halten.

Gibt es eine Unterhaltspflicht?

Nein. Wer den Hund oder die Katze nach der Trennung mitnimmt, trägt auch alle Kosten.

Und was bedeutet das nun?

Haustiere gelten nach deutschem Recht als Sache (§ 1361a BGB). Lässt du dich scheiden, dann wird mit dem Hund und der Katze genauso verfahren, wie mit dem Hausrat: Der Eigentümer bekommt den Zuschlag. Wer beweisen kann, dass ihm der Vierbeiner gehört, hat das Recht auf seiner Seite. Auch wenn es der Romantik widerspricht, gilt: Halte schriftlich fest, wer der Besitzer ist. Und tue das, so lange noch Frieden in der Partnerschaft herrscht.

Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar.

Auch interessant:

Rechtlicher Hinweis: Meine Beiträge entstehen durch sorgfältige Recherche und eigener Erfahrung. Sie sind kein Ersatz für die tierärztliche Behandlung. Krankheiten und Verletzungen sollten unverzüglich vom Tierarzt behandelt werden.

Foto auf der Startseite: © Hagit Berkovich – Fotolia.com

13 Kommentare zu „Scheidung: Wer kriegt Hund und Katze?“

  1. Ich finde es schade, dass es kein Umgangsrecht für Hunde gibt. Ich könnte mir nicht vorstellen, meinen Hund an meinen Partner abgeben zu müssen. Gut zu wissen, was ich bei einer Scheidung beachten müsste.

  2. Ich habe gerade einen Scheidungsprozess mit meinem Mann. Man hat keine Unterhaltspflicht und selbst die Trennung mit meinem Hund kann ich mir noch nicht vorstellen. Ich recherchiere noch weiter, wie ich meinen Hund bekommen darf. Danke für den Beitrag über die Haustiere während der Scheidung!

  3. Danke, dass Sie erklärt haben, wer bei einer Scheidung die Haustiere bekommt. Meine Schwester will sich scheiden lassen, und sie ist Besitzerin mehrerer Katzen und eines Hundes. Ich werde diesen Artikel mit ihr teilen und ihr helfen, einen Anwalt zu finden, der ihr in ihrem Scheidungsfall helfen kann.

  4. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Scheidung mit Tieren. Meine Cousine lässt sich scheiden und streitet mit ihrem Noch-Ehemann über das Umgangsrecht mit den Haustieren. Diesen Streit muss nun der Fachanwalt für Familienrecht regeln. Gut zu wissen, dass Tiere, die während der Ehe angeschafft wurden, dem Partner gehören, der den Kaufvertrag unterschrieben hat.

  5. Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da ihre Freundin eine Katze zusammen kauften, aber sie können sich nicht entscheiden, wer sie behaltet nach der Trennung. Sie wollte dann wissen, genau wie das geht. Das macht viel Sinn, dass es von dem Kaufvertrag abhängt.

  6. Eine Freundin von mir wird sich scheiden lassen, aber sie ist sich nicht sicher, ob sie die Katzen mitnehmen können wird. Sie ist auch nicht sicher, ob ihre Zweifel an den Anwalt für Familienrecht bringen möchte. Gut zu wissen, dass wenn sie die Zugehörigkeit beweisen kann, hat sie das Recht auf ihrer Seite. Ich glaube, waren alle Dokumente unter ihrem Name.

    1. Hallo, der Eigentümer des Tieres darf es bei einer Trennung behalten. Wenn jemand einen Hund kauft oder aus dem Tierheim holt, gehört der Hund ihm – auch dann, wenn sich im Alltag hauptsächlich die Partnerin um den Hund gekümmert hat. Wenn derjenige aber das Tier an die Partnerin verschenkt, gehört der Hund der Partnerin. Man muss das aber im Zweifelsfall beweisen können. Viele Grüße, Myriam

  7. Schade, dass es kein Umgangsrecht für Tiere nach Trennungen gibt. Mein Partner hat mir meinen Hund geschenkt. Nun nach der Trennung fordert er das Tier zurück. Ich werde wohl einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren, da ich meinen Hund sehr vermisse und ihn nicht aufgeben will.

    1. Es tut mir sehr leid, dass du in solch einer Situation steckst. Ich bin zwar kein juristischer Experte, aber ich fürchte, dass ein Fachanwalt für Familienrecht nicht der richtige Ansprechpartner ist. Denn Hunde gelten gesetzlich nicht als Familienangehöre, sondern als Sache. Darum gehört das Tier wie jede andere Sache einfach dem Eigentümer/Besitzer.
      Ist der Hund ein Geschenk an Dich, gehört der Hund dir – wie bei jedem anderen Geschenk. Wenn Du z.B. von deinem Partner ein Schmuckstück geschenkt bekommen hast, kann er es nach der Trennung auch nicht zurückfordern – er hat keinen Anspruch darauf.

      Wenn Du beweisen kannst, dass der Hund ein Geschenk ist, bist Du aus dem Schneider. Vielleicht gibt es Freunde, die das bestätigen können? Vielleicht gibt es eine SMS mit Bezug auf den geschenkten Hund?

      Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass du deinen Hund behalten kannst.
      Liebe Grüße, Myriam

      1. Ich dachte immer, dass ein Ehevertrag all dies regelt. Muss ich also doch zu einem Fachanwalt für Familienrecht, wenn ich den Hund oder die Katze öfter sehen muss. Das ist wirklich ernüchternd. Kann der Hund nur zurückgefordert werden, wenn er ein Geschenk war? Was ist wenn Freunde auf seiner und nicht auf meiner Seite sind?

  8. Na ja, bei der Trennung danken die Erwachsenen meist nur an sich selbst. Die Tiere bleiben ohne Aufmerksamkeit. Für die Tipps zum Unterhalt meinen besten Dank! Die leisten Hilfe meiner Freundin, die sich im Moment von ihrem Mann scheiden lässt.

  9. In meinem Fall hat das Gericht leider für meine Ex-Frau entschieden. Das hat mir echt das Herz gebrochen, weil ich genau weiß dass sie Zippy sehr vernachlässigt. Bei ihr muss er acht oder mehr Stunden am Tag allein sein (ich hätte ihn weiterhin mit ins Büro nehmen können) und nach ihrem Arbeitstag ist sie meist Abends dann auch noch auf Achse und kümmert sich nicht um ihn. 🙁 Mein Anwalt sagte aber, dass man dagegen leider nicht vorgehen kann. So ein Leben hat kein Hund verdient. :'(

  10. Mein Kollege will sich auch für seinen Hund einsetzen. Er wandte sich bereits an einen Fachanwalt für Familienrecht. Allerdings ist noch nicht geklärt, wer den Hund bekommt.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen